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ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (auch Online Shop)

CAR-MANAGEMENT GMBH

Stand: 2/2019

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

1.1 Für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers oder Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich zugestimmt.

1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender und von unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie dann nicht nochmals ausdrücklich erwähnt oder vereinbart wurden. Spätestens mit Annahme der Ware oder unserer Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

1.4 Individuell mit dem Besteller getroffene Vereinbarungen, die im Widerspruch zu einer Bestimmung unserer Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen stehen, gehen vor.

1.5 Der Besteller ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Angebot - Vertragsabschluss - Angebotsunterlagen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und können von uns daher jederzeit vor und zwei Werktage nach Zugang der Annahme durch den Besteller widerrufen werden.

2.2 Der Besteller ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Tagen gebunden. Die Annahme erfolgt durch uns schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax oder durch DFÜ, sofern nicht unmittelbar Lieferung bzw. Rechnungsstellung durch uns erfolgt. Das gleiche gilt für etwaige Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

2.3 Maßgeblich für die von uns geschuldete Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind die in unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben bestimmen die Beschaffenheit des Liefergegenstandes nicht, es sei denn, dass diese ausdrücklich in die Auftragsbestätigung einbezogen werden.

2.4 Soweit wir nicht ausdrücklich die Montageverantwortung übernehmen, liegt diese ausschließlich beim Besteller. Von uns ausgehändigte Zeichnungen oder sonstige Hinweise zum Einbau unserer Liefergegenstände sind keine Montageanleitungen, sondern nur Hinweise auf die Abmessungen des Liefergegenstandes und/oder die Angabe des Ortes, in den der Liefergegenstand innerhalb des Fahrzeuges des Bestellers eingebaut werden kann.

2.5 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Insoweit gilt ergänzend § 12.

3. Preise

3.1 Den in unserem Angebot genannten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden Listenpreise zugrunde.

3.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder sofern nicht im Einzelfall eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, verstehen sich die Preise ab Werk, ausschließlich Verpackungs- Versicherungs- und/oder Transportkosten, welche gesondert berechnet werden.

3.3 Die Preisstellung erfolgt in Euro.

3.4 Alle Preise sind Nettopreise; die Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Betrag grundsätzlich in Rechnung gestellt, sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer handelt

3.5 Soweit wir zur Zurücknahme der Verpackung nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet sind, hat der Besteller diese an unser Werk auf seine Kosten zurückzuliefern.

3.6 Wir behalten uns vor, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, sofern zwischen Auftragserteilung und dem Tag der Auslieferung mehr als 4 Monate verstrichen sind oder zwischen uns und dem Besteller ein Dauerschuldverhältnis besteht.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlung hat, wenn nicht anders vereinbart, rein netto Kasse, spätestens sofort nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet; bei Verbrauchern werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet Zahlungen sind direkt an unsere Firma und nur ausnahmsweise an mit Inkasso¬ Vollmacht versehene Vertreter zu leisten.

4.2 Stellen sich nach Vertragsabschluss schwerwiegende Mängel der Kreditwürdigkeit des Bestellers heraus, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen und die uns noch obliegende Leistung zu verweigern. Schwerwiegende Mängel der Kreditwürdigkeit liegen insbesondere dann vor, wenn der Besteller trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, Schecks oder Wechsel nicht einlöst, Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt hat oder das Verfahren mangels Masse eingestellt wird. Der Besteller kann die Geltendmachung der gesamten Restschuld und/oder die Nichtbewirkung der Gegenleistung durch Stellung ausreichender und geeigneter Sicherheiten abwenden. Bevor wir die Restforderung fällig stellen und/oder die Erbringung der Gegenleistung aus diesen Gründen verweigern, werden wir den Besteller hierauf schriftlich hinweisen.

4.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenforderungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Aufrechnungsrechte insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Umfang der Lieferung – technische Änderungen

5.1 Für den Umfang der Lieferung sind die Angaben in unserer Auftragsbestätigung maßgebend.

5.2 Teillieferung und entsprechende Abrechnungen sind zulässig

5.3 Wir haben das Recht, technische Änderungen an dem Liefergegenstand vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird oder dies handelsüblich und dem Besteller zumutbar ist.

6. Lieferzeit, Lieferverzug, Nichtleistung

6.1 Als Lieferzeit gilt der in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Liefertermin.

6.2 Soweit der Besteller nicht alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. mindestens einen Monat vor dem schriftlich festgelegten Liefertermin beigebracht hat, verlängert sich der schriftlich festgelegte Liefertermin um 14 Tage, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die vorstehend aufgeführten Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. vollständig bei uns eingegangen sind.

6.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder bei Abholung durch den Besteller unsere Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.

6.4 Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Besteller bei Lieferverträgen auf Abruf verpflichtet, eine mindestens 6 Monate abdeckende Liefereinteilung im Voraus festzulegen und entsprechend den festgelegten Liefereinteilungen rechtzeitig vor dem jeweiligen Liefertermin abzurufen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht oder nicht wie festgelegt nach, so sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Abruf und/oder die Einteilung selbst vorzunehmen, die Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

6.5 Schadenersatzansprüche wegen Liefer- oder Leistungsverzögerung oder wegen nicht erbrachter Lieferungen oder Leistungen sind uns gegenüber ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen, oder welche auf einer von uns zu vertretenden Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen oder wenn wir ausnahmsweise für die rechtzeitige Lieferung oder Leistung eine Garantie übernommen haben. Im Falle einer nicht vorsätzlichen oder nicht grob fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keine Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit vorliegen und/oder wir auch keine Garantie für die rechtzeitige Lieferung oder Leistung übernommen haben. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung auf den vertragstypischen oder vorhersehbaren Schaden bezieht sich auch auf eine Haftung. Ein etwaiges, dem Besteller wegen dieser Sachverhalte zustehendes Rücktrittsrecht bleibt von dieser Haftungsbegrenzung unberührt.

6.6 Teillieferungen sind erlaubt, sofern sie für den Besteller nicht unzumutbar sind, und rechtfertigen keinerlei Abzug an Frachten oder Spesen.

6.7 Bei Annahmeverzug des Bestellers hat dieser uns den wegen dieser Pflichtwidrigkeit entstandenen Schaden, insbesondere die uns durch die Lagerung des Liefergegenstandes entstandenen Kosten zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Besteller die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. In diesem Falle beschränkt sich die Kostenübernahme des Bestellers auf die uns durch die Lagerung der Liefergegenstände entstandenen Kosten. Wir sind außerdem berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abnahme anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

7. Höhere Gewalt - Selbsthaftungsvorbehalt

7.1 Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung nach Vertragsabschluss durch den Eintritt von bei Vertragsabschluss für uns unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, insbesondere durch behördliche Sanktionen und Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Teile oder Rohstoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Naturkatastrophen etc., so verlängert sich, soweit diese Umstände von uns nicht mit zumutbarem Aufwand abgewendet werden können und zu Verzögerungen führen, die Lieferungsfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch diese Behinderung verursacht wird. Wird durch diese Umstände die Lieferung unmöglich, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei.

7.2 Die Regelung nach Absatz 1 gilt entsprechend auch in Fällen von Aussperrung und Streik.

7.3 Wenn die vorstehende Behinderung länger als einen Monat andauert, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers gegenüber uns sind in diesen Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen. Auf die hier genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir dem Besteller diese Umstände unverzüglich mitgeteilt haben und dem Besteller seine Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

8. Gefahrentragung - Versand

8.1 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, oder erfolgt die Lieferung - was der Regelfall ist - ab Werk, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten von uns, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, wenn dieser Unternehmer ist Dies gilt auch dann, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort aus erfolgt und/oder wenn wir die Frachtkosten tragen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Versicherung der Liefergegenstände durch uns erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers.

8.2 Ist der Besteller Verbraucher, so bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf unberührt.

8.3 Soweit nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verpflichtung zum billigsten Versand. Die Verpackung wird in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen - z.B. das Verpackungsgesetz etwas anderes vorschreiben oder wir im Einzelfall etwas anderes mit dem Besteller vereinbart haben.

Der Besteller hat die Kosten einer Rücksendung zu tragen. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher, so hat dieser im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum.

9.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nur mit unserer Zustimmung gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Liefergegenstände entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

9.4 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils (Abs. 3) zur Sicherung an uns ab. Der Besteller ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an uns für Rechnung von uns einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Besteller nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils von uns so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Besteller bestehen. Auf unser Verlangen hin hat der Besteller uns die zur Einziehung der Forderung notwendigen Angaben unter Vorlage der entsprechenden Lieferverträge mit seinem Abnehmer, der Rechnung und einer Übersicht über die Zahlungen des Abnehmers des Bestellers mitzuteilen.

9.5 Über Zugriffe Dritter, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die uns gehörende Ware und/oder unsere Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich mit eingeschriebenem Brief unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen.

9.6 Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen gegenüber uns zweimal innerhalb von 6 Monaten in Verzug und/oder ist der Besteller zahlungsunfähig und/oder zeichnet sich seine Zahlungsunfähigkeit anhand objektiver Kriterien ab, so sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzufordern und im Falle der Weiterveräußerung die an uns abgetretenen Forderungen unmittelbar gegenüber dem Abnehmer des Bestellers einzuziehen. Die Herausgabe des Liefergegenstandes an uns und/oder die Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen führt nicht automatisch zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Besteller.

9.7 Soweit die uns zustehenden Sicherungsrechte alle uns noch nicht bezahlten Forderungen gegenüber dem Besteller um mehr als 10 % übersteigen, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Wahl verpflichtet.

9.8 Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern. Der Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der in Satz 2 genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften und/oder sonstige Ersatzverpflichtungen zustehen, an uns in Höhe der jeweiligen Forderung ab. Sofern ein Abtretungsverbot besteht, stellt der Besteller sicher, dass der Versicherer der Abtretung ausdrücklich zustimmt.

10. Mangelrüge

10.1. Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

10.2 Sofern der Besteller Unternehmer ist, hat dieser die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich eine Anzeige zu machen. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, so haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder zur Lieferung von Ersatzstücken oder zur Minderung. Die Entscheidung, ob an Ort und Stelle nachgebessert wird oder eine Nachbesserung in unserem Werk stattfindet, wird ausschließlich von uns getroffen. Rücksendungen ohne unsere Zustimmung erfolgen auf Risiko und auf Kosten des Auftraggebers. Alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren Schadens -ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - sowie das Recht vom Vertrag zurückzutreten, sind ausgeschlossen.

11. Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informieren. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz 11.2 geregelt. In Absatz 11.3 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontaktdaten siehe nach 13) der mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

11.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

11.3 Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
CAR MANAGEMENT GmbH, Carl-Friedrich-Benz-Str.9, 04509 Delitzsch;
Telefon 034202 3434-0; Telefax 034202 3232-22;
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*) /erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Widerrufsbelehrung

12. Geschäftsgeheimnis

12.1 Der Besteller ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und/oder technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit uns bekannt werden, als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und nicht ohne unsere schriftliche vorherige Zustimmung selbst zu verwenden oder zu verwerten.

12.2 Der Besteller stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, Berater, Gesellschafter und sonstige Personen, die von diesen Geschäftsgeheimnissen erfahren, schriftlich verpflichtet werden, unsere Geschäftsgeheim-nisse in dem oben beschriebenen Umfang zu wahren.

12.3 Pläne, Zeichnungen und technische Unterlagen, die dem Besteller übergeben werden, bleiben unser Eigentum. Ohne unsere Zustimmung darf der Besteller sie nicht nutzen, kopieren, vervielfältigen oder Dritten aushändigen, zugänglich machen oder bekanntgeben. Dies gilt auch dann, wenn die Unterlagen keinen Geheimhaltungsvermerk enthalten.

12.4 Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Auf Verträge zwischen uns und den Besteller findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Deutschen und Internationalen Privatrechts und UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort für die Zahlung ist Delitzsch und für die Lieferung der Ort des Lieferwerks, sofern der Besteller Unternehmer ist. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Besteller als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

13.2 Sofern es sich beim Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Besteller und uns das für Delitzsch zuständige Gericht.

13.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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